Wir realisieren Visionen!
Wir realisieren Visionen!

Bleiben Sie auf dem Laufenden - Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Projekte und wichtige Neuigkeiten aus der Agentur

Sponsoring - 100 Jahre Grundschule Sellstedt

Wir haben für die Grundschule Sellstedt die Festtagszeitschrift und die Schul-Shirt erstellt. Die kompletten Grafik DTP-Stunden, Layout und Korrekturen wurden gesponsert. 20% der Material-

kosten und Druckkosten wurden ebenfalls von uns nicht berechnet.

 

Wir danken allen weiteren Sponsoren, das dieses Projekt umgesetzt werden konnte.

Weiterhin gratulieren wir der "GS Sellstedt" nochmals zum 100-jährigen Jubiläum und freuen uns sehr darüber, mitwirken zu dürfen. Vielen Dank und alles Gute.

Sponsoring - Lichtlicke Bremerhaven e.V.

Die komplette Aussendarstellung, von der Idee bis hin zur Ausführung, wurde von unserem Hause gesponsert. Es wurden nur die verabeiteten Materialien berechnet. Die Mitarbeiter haben ebenfalls unentgeltlich für dieses Projekt mit gearbeitet. Klein, aber fein, das Motto. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht. Vielen Dank dafür. Immer wieder gerne.

Neuer Internetauftritt online - alles wieder schick

Erfahren Sie jetzt auch im Internet oder über Ihr Smartphone alles über die Leistungen und Projekte unserer Agentur im komplett neuem Design und das ganze in beeindruckender HD-Qualität. Perfekt optimiert und rasend schnell.  Informieren Sie sich einfach über aktuelle Vorhaben und Erneuerungen in der Welt der Werbung.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer Webseite.

Das neue Produktsicherheitsgesetz - Was nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz zu beachten ist

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt in Deutschland das neue
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

 

Es setzt um, was 2008 bereits auf europäischer Ebene verabschiedet wurde. Dies betrifft sämtliche Hersteller, Importeure und Händler, die ihre Produkte in Deutschland vertreiben.

 

Das neue ProdSG enthält in erster Linie striktere Vorgaben zur Kennzeichnung von Verbraucherprodukten. Außerdem regelt es auch intensivere Kontrollen durch die Behörden und schärferen Sanktionen bei Verstößen.

 

Ziel ist zu verhindern, dass "anonyme Produkte", die nicht zum Hersteller/Importeur zurückverfolgt werden können, auf den Markt gelangen.

 

Anders als bisher müssen nun Kontaktdaten und Identitätskennzeichen auf dem
Produkt selbst angebracht sein - und nicht, wie bisher nur auf der
Produktverpackung. Gefordert wird eine feste Verbindung zum Produkt, z.B. durch
Etikett, Aufkleber, Druck oder Gravur. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG ist
sicherzustellen, dass der Verwender folgende Informationen erhält (§ 6):

  • Namen und Kontaktanschrift des Herstellers

Hersteller kann im Sinne des Gesetzes dabei sein:

  • Produzent bzw. Importeur
  • Werbemittelhändler oder Wiederverkäufer
  • der Werbende selbst

Außerdem schreibt § 6 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG eine eindeutige Kennzeichnung zur
Identifikation des Produkts vor.

Konturmarkierungen werden bei neuen LKW Pflicht

München. Ab dem kommenden Jahr werden reflektierende Bänder an LKW Pflicht. Ab Juli 2011 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit den so genannten Konturmarkierungen ausgerüstet sein, betont der TÜV Süd. "Die Markierung ist ein einfacher und relativ kostengünstiger Ansatz für besseres Erkennen und sorgt sofort für mehr Sicherheit", betont Bernhard Kerscher, Geschäftsführer von TÜV Süd Auto Service. Bisher war die Kennzeichnung freiwillig.

 

Die selbstklebenden reflektierenden Folien sind seit Jahren in Deutschland erlaubt und sollen entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG (Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt) für neue Typen von Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und für neue Anhänger ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben sein. Das Rollenmaterial lässt sich einfach an Fest- und Planenaufbauten anbringen. Für ganz Europa soll die Folie ab Oktober 2011 zur Pflicht werden. Allerdings gilt das nur für Neufahrzeuge. Eine Vorschrift zur Nachrüstung ist nicht vorgesehen.

 

Ab August 2012 kommt für Nutzfahrzeuge auch noch die Tagfahr-Lichtpflicht dazu. Autos hingegen werden schon früher in die Pflicht genommen. Laut EU-Regelung muss Tagfahrlicht bereits ab Februar 2011 serienmäßig bei allen Neufahrzeugen bis 3,5 Tonnen verbaut sein.

Apps mit QR-Code downloaden – So gehts!

Sie können mit Hilfe eines QR-Codes schnell und unkompliziert Hinweise zu Online-Seiten aufrufen. Sie müssen nur mit der Kamera in Ihrem Handy den QR-Code mit einer geeigneten App einscannen, und schon sehen Sie die entsprechende Seite auf Ihrem Handy. So einfach können Sie sich die mobilen Apps auf Ihr Smartphone laden.   

            

Für die Entschlüsselung des QR-Codes benötigen Sie zuerst eine Barcode-Scanner App, die Sie  im App Market herunterladen können. Danach einfach über die Barcode-Scanner App den QR-Code einscannen und nach Aufforderung auf "Weiter" klicken. Sie gelangen so automatisch zur  gewünschten App im App Market.   

 

Wir empfehlen folgende kostenlose QR-Code Reader (Barcode-Scanner Apps) zum Download:   

  • Neoreader für iPhone (ab 3GS)
  • ShopSavvy für Android
  • BeeTagg für Windows Phone

 

Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und hoffen Ihnen geholfen zu haben.

Website schon fit für das Smartphone?

Easy Mobile Homepage - erlaubt es Ihnen interessante und funktionelle mobile Webseiten zu erstellen. Die Software ist kinderleicht zu bedienen und Sie benötigen keine Kenntnisse in HTMl, CSS oder PHP.

 

Sollten Sie dennoch Problme haben oder wollen nichts von der Stange, Fragen Sie uns, wir programmieren Ihnen Ihre Visionen auf Ihr Smartphone, damit Sie heute schon ganz vorne sind.

 

Wir beraten Sie sehr gerne.

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